Budget und Preise
Was ein Homeoffice-Arbeitsplatz kostet, Strom und Steuer dazu
Eine Beispielausstattung für 1.370 €, auf Arbeitstage verteilt, mit Stromrechnung und den beiden Beträgen, die das Einkommensteuergesetz dazu nennt.

Ein Arbeitsplatz zu Hause besteht aus drei Kostenblöcken, die selten zusammen betrachtet werden: der Anschaffung, dem Strom und dem Teil, den das Steuerrecht abbildet. Erst zusammen ergeben sie eine Zahl, mit der sich planen lässt.
Dieser Ratgeber rechnet alle drei offen durch. Der Strompreis stammt aus der amtlichen Statistik, die Beträge zur Tagespauschale und zur Sofortabschreibung aus dem Einkommensteuergesetz. Alle Anschaffungspreise sind Beispielwerte; diese Website zeigt keine Händlerpreise an.
Die Anschaffung, auf Arbeitstage verteilt
Eine vollständige Beispielausstattung aus höhenverstellbarem Tisch für 450 €, Bürostuhl für 500 €, Monitor für 260 €, Tastatur und Maus für 90 € und Schreibtischleuchte für 70 € summiert sich auf 1.370 €. Über 5 Jahre sind das 274 € im Jahr.
Bei 220 Arbeitstagen im Jahr kostet dieser Arbeitsplatz damit 1,25 € je Arbeitstag. Das ist weniger als die meisten Menschen schätzen, und es ist der Grund, warum es sich fast nie lohnt, beim Stuhl 200 € zu sparen: Diese Ersparnis entspricht 0,18 € je Arbeitstag.
Die Rechnung verschiebt sich mit der Nutzungsdauer, nicht mit dem Preis. Derselbe Arbeitsplatz über 10 Jahre kostet 0,62 € je Arbeitstag, über 3 Jahre dagegen 2,08 €. Deshalb ist die Frage nach der Ersatzteilversorgung wichtiger als die Frage nach dem Rabatt.

| Nutzungsdauer | Kosten im Jahr | Je Arbeitstag bei 220 Tagen |
|---|---|---|
| 3 Jahre | 456,67 € | 2,08 € |
| 5 Jahre | 274,00 € | 1,25 € |
| 10 Jahre | 137,00 € | 0,62 € |
Jede Zelle ist 1.370 € geteilt durch die Jahre und anschließend durch 220 Arbeitstage. Ein Restwert ist nicht abgezogen.
Strom: der Monitor ist die größere Zahl als der Rechner
Das Statistische Bundesamt nennt für das 1. Halbjahr 2026 einen Durchschnittspreis von 37,97 Cent je Kilowattstunde für private Haushalte. Ein Notebook mit 45 Watt und ein Monitor mit 30 Watt ziehen zusammen 75 Watt. Über 8 Stunden an 220 Arbeitstagen sind das 132 Kilowattstunden und 50,12 € im Jahr.
Dazu kommt der Standby-Verbrauch. 2 Watt über 16 Stunden an 365 Tagen ergeben 11,68 Kilowattstunden und 4,43 € im Jahr. Gesamt sind das 54,55 € im Jahr. Auf die 220 Arbeitstage entfallen davon die 50,12 € aus der Arbeitszeit, also 0,23 € je Arbeitstag, womit der Strom rund ein Fünftel der Anschaffungskosten je Arbeitstag ausmacht; der Standby läuft daneben das ganze Jahr durch.
Ein zweiter Monitor mit 30 Watt addiert 52,8 Kilowattstunden und 20,05 € im Jahr. Diese Zahl ist die ehrliche Antwort auf die Frage, was ein zweiter Bildschirm im Betrieb kostet: rund 20 € im Jahr, also deutlich weniger als die Anschaffung und deutlich mehr als die meisten vermuten.
| Position | Leistung | Nutzung | Energie im Jahr | Kosten im Jahr |
|---|---|---|---|---|
| Notebook und ein Monitor | 75 Watt | 8 Stunden an 220 Tagen | 132 kWh | 50,12 € |
| Standby der gesamten Technik | 2 Watt | 16 Stunden an 365 Tagen | 11,68 kWh | 4,43 € |
| Zweiter Monitor, zusätzlich | 30 Watt | 8 Stunden an 220 Tagen | 52,8 kWh | 20,05 € |
Setzen Sie die Leistungsaufnahme Ihrer Geräte und Ihren eigenen Arbeitspreis aus der Jahresabrechnung ein. Ein Steckdosenmessgerät liefert den ersten Wert in wenigen Minuten.

Ein Energielabel gibt es nur für den Bildschirm
In der EU-Produktliste für Ökodesign und Energielabel stehen elektronische Displays mit beidem: Ökodesign und Energielabel. Computer stehen dort nur mit Ökodesign, ebenso externe Netzteile. Standby, vernetzter Standby und Aus-Zustand sind als übergreifende Maßnahme gelistet, ebenfalls ohne Label.
Praktisch heißt das: Beim Monitor können Sie Effizienzklassen vergleichen, beim Notebook nicht. Für den Rechner bleibt nur die Angabe der Leistungsaufnahme in der Dokumentation des Herstellers oder eine eigene Messung an der Steckdose.
Für die Kaufentscheidung ist das weniger dramatisch, als es klingt. Zwischen zwei Monitoren gleicher Größe liegen in der Praxis selten mehr als 15 Watt, was bei der Rechnung oben rund 10 € im Jahr ausmacht. Die Helligkeitseinstellung verschiebt diesen Wert in ähnlicher Größenordnung.
- Elektronische Displays: Ökodesign und Energielabel, Klassen vergleichbar
- Computer: nur Ökodesign, kein Label und keine Klassen
- Externe Netzteile: nur Ökodesign
- Standby und Aus-Zustand: übergreifende Maßnahme ohne Label
- Monitorhelligkeit um ein Drittel senken spart in ähnlicher Größenordnung wie ein Modellwechsel
Was das Einkommensteuergesetz dazu nennt
Für Tage im Homeoffice nennt § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 6c EStG einen festen Betrag. Für jeden Kalendertag, an dem die Tätigkeit überwiegend in der häuslichen Wohnung ausgeübt und keine außerhalb gelegene erste Tätigkeitsstätte aufgesucht wird, sind 6 € abziehbar, höchstens 1 260 € im Wirtschafts- oder Kalenderjahr. Der Höchstbetrag ist damit bei 210 Tagen erreicht.
Für Arbeitsmittel gilt eine eigene Grenze. § 6 Absatz 2 EStG nennt 800 € ohne Umsatzsteuer als Betrag, bis zu dem die Anschaffungskosten eines einzelnen abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsguts sofort in voller Höhe abgezogen werden können. Bei 19 Prozent Umsatzsteuer entspricht das 952 € Bruttopreis.
Auf die Beispielausstattung angewandt: Der Stuhl für 500 € brutto entspricht 420,17 € netto, der Tisch für 450 € brutto 378,15 € netto, der Monitor für 260 € brutto 218,49 € netto. Alle drei liegen unter der Grenze von 800 € netto. Welche dieser Regeln in Ihrem Fall greift, richtet sich nach der Einkunftsart und dem Anteil der beruflichen Nutzung, und beide Beträge stehen im verlinkten Gesetzestext.
| Gegenstand | Bruttopreis | Nettopreis | Unter 800 € netto |
|---|---|---|---|
| Höhenverstellbarer Tisch | 450 € | 378,15 € | ja |
| Bürostuhl | 500 € | 420,17 € | ja |
| Monitor | 260 € | 218,49 € | ja |
| Tastatur und Maus | 90 € | 75,63 € | ja |
| Schreibtischleuchte | 70 € | 58,82 € | ja |
| Summe | 1.370 € | 1.151,26 € | einzeln betrachtet |
Der Nettopreis ist der Bruttopreis geteilt durch 1,19. Die Grenze von 800 € aus § 6 Absatz 2 EStG gilt je einzelnem Wirtschaftsgut, nicht für die Summe.

Vor dem Kauf
- Alle geplanten Anschaffungen addieren und durch die erwartete Nutzungsdauer teilen
- Das Ergebnis noch einmal durch 220 Arbeitstage teilen, um den Tagessatz zu erhalten
- Leistungsaufnahme von Rechner und Monitor mit einem Steckdosenmessgerät bestimmen
- Eigenen Arbeitspreis aus der Stromabrechnung statt des Durchschnittswerts verwenden
- Standby mit einer schaltbaren Steckdosenleiste beseitigen
- Homeoffice-Tage im Kalender zählen, der Höchstbetrag ist bei 210 Tagen erreicht
- Bei jedem Gegenstand den Nettopreis gegen die Grenze von 800 € prüfen
Häufige Fragen
- Wie viele Homeoffice-Tage ergeben den Höchstbetrag?
- 210 Tage. Das Gesetz nennt 6 € je Kalendertag und höchstens 1 260 € im Wirtschafts- oder Kalenderjahr, und 1 260 geteilt durch 6 ergibt 210. Tage, an denen Sie zusätzlich die erste Tätigkeitsstätte aufsuchen, zählen nach dem Wortlaut der Vorschrift nicht mit.
- Lohnt sich ein teurerer Stuhl überhaupt?
- Auf den Arbeitstag gerechnet ist der Unterschied klein. 200 € mehr über 5 Jahre und 220 Arbeitstage entsprechen 0,18 € je Arbeitstag. Entscheidend ist, ob der teurere Stuhl Sitztiefe und Gegendruck verstellbar macht und ob Gasfeder, Rollen und Polster als Ersatzteile verfügbar sind.
- Wie viel spart das Abschalten über Nacht?
- In der Rechnung oben kostet der Standby 4,43 € im Jahr bei 2 Watt über 16 Stunden an 365 Tagen. Eine schaltbare Steckdosenleiste beseitigt diesen Posten vollständig. Das ist kein großer Betrag, aber er fällt ohne jede Gegenleistung an.
- Sollte ich beim Monitor auf die Energieeffizienzklasse achten?
- Sie ist der einzige vergleichbare Wert in dieser Produktgruppe, weil elektronische Displays laut EU-Produktliste sowohl Ökodesign als auch ein Energielabel tragen. Der Unterschied zwischen zwei Monitoren gleicher Größe liegt meist bei unter 15 Watt, nach der Rechnung oben also bei rund 10 € im Jahr.
- Zählt der Strom für den Arbeitsplatz zur Tagespauschale?
- Die Tagespauschale von 6 € je Tag ist im Gesetz als Betrag für die betriebliche und berufliche Betätigung in der häuslichen Wohnung formuliert, ohne einzelne Kostenarten aufzuzählen. Die Stromrechnung oben dient deshalb der eigenen Kalkulation, nicht der Steuererklärung.
Quellen
- § 4 EStG — Absatz 5 Satz 1 Nummer 6c, Tagespauschale von 6 Euro, höchstens 1 260 Euro im Jahr — geprüft am 2026-11-03
- § 6 EStG — Absatz 2, Sofortabzug bis 800 Euro ohne Umsatzsteuer je Wirtschaftsgut — geprüft am 2026-11-03
- Statistisches Bundesamt — Strompreise für Haushalte im 1. Halbjahr 2026, 37,97 Cent je Kilowattstunde — geprüft am 2026-11-03
- Europäische Kommission — Produktliste Ökodesign und Energielabel: Displays mit Label, Computer nur Ökodesign — geprüft am 2026-11-03
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